Wir über uns
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GastroWinterthur zählt zur Zeit 301 Mitglieder (Stand 31. Oktober 2009). Diese sind gleichzeitig dem Kantonalverband (GastroZürich) und GastroSuisse angeschlossen. Auf lokaler Ebene sind wir vom Vorstand für die Anliegen unserer Mitglieder da. Wir informieren sie über Gesetzesänderungen und über neue Vorschriften. Wir wissen um die Sorgen und Nöte des Wirtestandes und sind mit den Behörden in engem Kontakt. „Alles unter einem Dach“ heisst das Motto der GastroSuisse Sozialversicherungen in Aarau. Sehr fortschrittlich ist unser Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV), kennen wir doch die Mutterschaftsversicherung bereits seit Jahren. Er ist aber ein kompliziertes Regelwerk. Dies verwundert nicht, ist es doch in unserer Branche möglich einen Betrieb 365 Tage im Jahr rund um die Uhr offen zu halten. Der L-GAV ist vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt worden, das heisst sämtliche gastgewerb-lichen Betrieb sind ihm unterstellt. Es spielt keine Rolle, ob der Betrieb Mitglied unseres Verbandes ist. Der L-GAV regelt die Entlöhnung (mit den verschieden Systemen wie Festlohn, Umsatzentlöhnung, den Mindestlöhnen, den Zuschlägen für Nachtarbeit usw.), die Arbeitszeit (Ferien, Ruhetagen) Alle Paragrafen aufzuzählen würde sie langweilen. Doch sollen sie wissen, es existiert ein “Kommentar zum LGAV der sämtliche Punkte erläutert und kommentiert. Ich wünsche Ihnen viele genüssliche und fröhliche Stunden in Winterthur’s Gastgewerbe. Karl Fatzer |